Rock n' Ride Festival

Was hinter der Petition steckt – und warum wir sie angestoßen haben

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Wir von den Motorradfreunden Erbendorf e. V. engagieren uns seit Jahren ehrenamtlich für Benefizprojekte und sammeln mit dem Rock’n’Ride Festival Spenden für das Kinderhospiz. Dabei kamen wir immer wieder an dieselbe, ziemlich absurde Schwelle: Spenden, die zu 100 % für soziale Zwecke gedacht sind, werden in vielen EU-Ländern als umsatzsteuerpflichtige Einnahmen behandelt. Das betrifft vor allem Veranstaltungen, die ehrenamtlich organisiert werden und keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.

Für uns war klar: Das bremst Engagement aus – und das völlig unnötig. Wenn ein Verein oder eine Initiative Geld für ein Kinderhospiz sammelt, dann sollte jeder Euro dort ankommen können, wo er gebraucht wird. Ohne Abzüge, ohne bürokratische Hürden und ohne steuerrechtliche Grauzonen.

Darum haben wir selbst den Schritt nach Brüssel gemacht. Unser Secretary hat die Petition beim Europäischen Parlament eingereicht (Petition 1033/2025) mit dem Ziel, die bestehende Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU so anzupassen, dass Spenden aus wohltätigen Veranstaltungen grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit werden. Außerdem fordern wir klarere und einfachere Regeln für kleinere, ehrenamtliche Events, damit nicht Fristen, Formulare und Unsicherheiten darüber entscheiden, ob sich jemand engagiert oder nicht.

Aktuell befindet sich die Petition im Petitionsverfahren des Europäischen Parlaments. Bürgerinnen und Bürger können sie unterstützen – und je mehr Menschen dahinterstehen, desto größer ist die Chance, dass das Thema in den Gesetzgebungsprozess geht. Für uns wäre das ein starkes Signal: Ehrenamt wird gebraucht, also sollte man es nicht unnötig ausbremsen.

Warum wir das erzählen? Weil Benefizprojekte wie das Rock’n’Ride Festival nur funktionieren, wenn Spenden auch wirklich Spenden bleiben. Und weil wir glauben, dass Engagement keine Extra-Hürde verdient.

Was fordert die Petition 1033/2025 – Spenden von Wohltätigkeits-Events von der Mehrwertsteuer befreien?

Im Europäischen Parlament läuft seit Anfang 2026 eine Petition mit der Nummer 1033/2025. Sie wurde von Samein Smith aus Deutschland initiiert und richtet sich an die EU-Institutionen mit dem Ziel, die bestehende Mehrwertsteuer-Richtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) zu ändern. Konkret soll erreicht werden, dass Spenden aus wohltätigen Veranstaltungen von der Mehrwertsteuer (MwSt.) vollständig ausgenommen werden.

Viele Wohltätigkeits- und Charity-Events in der EU, etwa Benefizkonzerte, Spendenläufe oder Festivals zugunsten gemeinnütziger Zwecke, erzielen Einnahmen, die anschließend an gemeinnützige Organisationen weitergegeben werden. Laut der Petition werden diese Einnahmen in vielen EU-Mitgliedstaaten bisher dennoch als umsatzsteuerpflichtig behandelt. Das bedeutet: Organisatoren müssen einen Teil der Erlöse als Mehrwertsteuer abführen – obwohl die Gelder nicht wirtschaftlich verwendet, sondern voll für soziale Zwecke gespendet werden.

Die Petentin argumentiert, dass dies einen finanziellen und organisatorischen Nachteil vor allem für kleinere Initiativen, ehrenamtliche Veranstalter und lokale NGOs darstellt. Zusätzliche Steuerlasten und komplexe Nachweispflichten erschweren es ihnen, Veranstaltungen zu planen und die Spenden wirklich vollständig an ihre Zwecke weiterzugeben. Aus Sicht der Befürworter würde eine EU-weite MwSt-Befreiung nicht nur klare Regeln schaffen, sondern auch zivilgesellschaftliches Engagement stärken und administrative Hürden abbauen.

Neben der generellen Steuerbefreiung fordert die Petition auch vereinfachte Nachweisregeln für kleinere, freiwillig organisierte Events, damit Ehrenamtliche und Initiativen nicht durch bürokratische Anforderungen überfordert werden.

Aktuell (Stand Januar 2026) befindet sich die Petition in der Phase, in der sie für weitere Unterstützer zur Verfügung steht. Unterstützen können Bürgerinnen und Bürger sie über das Petitionsportal des Europäischen Parlaments. Je mehr Menschen hinter einem Anliegen stehen, desto größer ist die politische Aufmerksamkeit und die Chance, dass das Europäische Parlament oder die Europäische Kommission die vorgeschlagene Richtlinienänderung aufgreifen und in den Gesetzgebungsprozess einbringen.

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